Achtung Autofahrer an Halloween

Vekleidet hinterm Steuer? Viele Halloween-Kostüme sind beim Autofahren nicht erlaubt!

Achtung Autofahrer an Halloween: Vekleidet hinterm Steuer? Viele Halloween-Kostüme sind beim Autofahren nicht erlaubt!
Erstellt am 31. Oktober 2018

Mancherorts wird an Halloween ja monstermäßig gefeiert. Wer sich verkleidet oer Pkw auf den Weg zur Party macht, für den kann es im Falle einer Verkehrskontrolle freilich gruselig werden. Warum? Weil nicht jede Kostümierung hinterm Steuer erlaubt ist, mahnt die Deutsche Verkehrswacht. Sicht, Gehör und Beweglichkeit dürfen nicht eingeschränkt und das Gesicht in wesentlichen Teilen nicht verdeckt sein. Auch spezielle Schuhe sind mit Vorsicht zu genießen, wenn dadurch die Bremse nicht richtig bedient werden kann.
Seit Oktober 2017 gilt das Verhüllungsverbot in Kraftfahrzeugen. Das Tragen einer Maske ist damit zwar verboten, Schminke und kleine Accessoires sind allerdings erlaubt. Auch bei der Kleidung muss jeder aufpassen. Kommt es zu einem Unfall oder einer Gefährdung, weil beispielsweise eine Kopfbedeckung die Sicht nach hinten versperrt oder den Schulterblick behindert, wird Fahrlässigkeit unterstellt. Gleiches gilt für Schuhwerk, mit denen die Pedale nicht sicher bedient werden können. (Bild: Pixabay)

Autor:‭ ‬Mathias Ebeling

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