Der Deutsche Bundestag beschloss heute Neuregelungen zur Strafbarkeit illegaler Straßenrennen. Die Teilnahme und Veranstaltung illegaler Autorennen mit verkehrswidriger und rücksichtsloser Fahrweise sowie erheblicher Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit wird von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufgestuft. Wer sich an illegalen Autorennen beteiligt, dem droht künftig weit mehr als ein Bußgeld. Empfindliche Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft werden dann aufgerufen. Werden im Zuge der Raserei Menschen schwer verletzt oder kommen sie gar zu Tode, kann die Dauer der Gefängnisstrafe sogar zehn Jahre betragen. Im Zuge der Neufassung besteht für die Ordnungsbehörden demnächst auch die Möglichkeit, die Fahrzeuge der an dem illegalen Rennen beteiligten Personen zu beschlagnahmen und ihnen den Führerschein abzunehmen. Der Bundesrat muss dem neuen Gesetz noch zustimmen. (Foto: Polizei Trier)
Autor: Mathias Ebeling
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