Was ist denn nun eigentlich angesagt bei den Stickoxid-Grenzwerten, die im wesentlichen ausschlaggebend sind, ob es Fahrverbote für Diesel gibt oder eben nicht. Darf man aufatmen oder herrscht im Fahrerlager weiterhin dicke Luft? Gestern meldeten viele deutsche Medien unisono: Deutschland darf den EU weitgeltenden Stickoxid-Grenzwert von 40 auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft anheben. Das Dementi aus Brüssel folgt denn auch prompt: „Die Europäische Kommission weist Medienberichte zurück, laut denen die Kommission Deutschland genehmige, den Grenzwert für Stickoxid in Deutschland auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu erhöhen. Das ist falsch. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird nicht gerüttelt.“ So weit. So eindeutig? Eben nicht. Vielleicht aber doch. Denn hinter den Kulissen habe die EU der Bundesregierung nämlich signalisiert, dass sie auf ein Veto gegen den Gesetzesplan der Bundesregierung, wonach Fahrverbote bei Städten mit relativ geringer Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten unverhältnismäßig seien, verzichten werde, berichtet die Funke-Mediengruppe. Das heißt de facto: Freie Bahn für die Bundesregierung das Bundesemmissionsschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass die Verhängung von Fahrverboten erst dann statthaft ist, wenn die Schadstoffbelastung deutlich über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft liegt. In Städten mit relativ geringen Überschreitungen von bis zu 50 Mikrogramm (die überwiegende Zahl der Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, liegt darunter) seien Fahrverbote dann nicht mehr verhältnismäßig. Hier sollen andere Maßnahmen helfen, für sauberere Luft zu sorgen. Den Städten soll es überlassen bleiben, welche Maßnahmen sie zu Zwecken der Luftreinhaltung ergreifen.
Autor: Mathias Ebeling
1 Kommentar
Pano
15. Februar 2019 16:05 (vor über 5 Jahren)
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