Für die Fahrer älter Diesel in Frankfurt/Main und Umgebung war gestern kein guter Tag: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat nämlich gestern über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Hessen entschieden, dass angesichts der hohen Grenzwertüberschreitung im Stadtgebiet Frankfurt zonenbezogenen Fahrverbote einzuführen sind. Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Wiesbaden teilt dazu mit: "Wegen der nach wie vor starken Gesundheitsgefährdung der Innenstadtbewohner, der Fahrradfahrer, der Fußgänger und Insassen der durchfahrenden Fahrzeuge verpflichtet die Kammer das Land, dieses Fahrverbot für Fahrzeuge der Dieselfahrzeuge einschließlich der Klasse Euro 4 und Benziner der Klassen 1 und 2 bereits ab dem 1. Februar 2019 vorzusehen. Für die Dieselfahrzeuge der Klasse Euro 5 soll das Fahrverbot zum 1. September 2019 eingeführt werden. Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Fahrverbot sind nach Auffassung des Gerichts durch zeitliche Begrenzung derselben sowie durch entsprechende Höhe der Gebühren deutliche Anreize zur Um- oder Nachrüstung zu setzen."
Autor: Mathias Ebeling
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