Dieselskandal und Mercedes-Benz: eine unenedliche Geschichte?

Kraftfahrt-Bundesamt formuliert neue Haltung: "Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung“

Dieselskandal und Mercedes-Benz: eine unenedliche Geschichte?: Kraftfahrt-Bundesamt formuliert neue Haltung: "Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung“
Erstellt am 19. Januar 2023

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Urteilen in Sachen „Diesel-Skandal“ ziemlich unmissverständlich klarmachte, dass es sich bei den sogenannten Thermofenstern um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, schwenkt jetzt offenbar auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf diese Auffassung ein. In einem Schreiben vom KBA an das Berliner Landgericht wird explizit das Thermofenster eines Mercedes B 180 CDI der Abgasnorm 5 mit 80 kW „als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet." Im vorliegenden Verfahren geht es um einen Mercedes-Benz B-Klasse B180 CDI der Abgasnorm 5 mit 80 kW. Mercedes-Benz wird von dem Besitzer im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auf Schadensersatz verklagt (Aktenzeichen 14 O 244/20). Rechtsanwaltskanzleien, die in Sachen Abgasskandal und Schadensersatzklagen unterwegs sind, bewerten die „jüngste“ Stellungnahme des KBA als eine Wende in der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals.

In der Vergangenheit hat das Kraftfahrt-Bundesamt im Zusammenhang mit dem Thermofenster lediglich von "Konformitätsabweichungen" bei seinen Rückrufen gesprochen. Dass die Abschalteinrichtung vom KBA nunmehr als unzulässig bezeichnet werden, besitzt eine völlig neue Qualität.
Ob das KBA sich auf die für Anfang 2023 erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes EuGH, wonach der Anspruch auf Schadensersatz bei einer unzulässigen Vorrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung auch dann gilt, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind, einstimmt? Experten rechnen ja mehrheitlich mit einer EuGH-Entscheidung zugunsten der klagenden Dieselfahrer. Die nationalen Gerichte müssten der EuGh-Entscheidung dann weitgehend folgen. Wenn es so kommt, dann könnte den Autobauern - auch Mercedes-Benz - eine neue Klagewelle ins Haus stehen.
Das KBA jedenfalls positioniert sich mit seinem jüngsten Wording in der Sache Thermofenster neu. In dem oben erwähnten Schreiben, das auf den 10. November 2023 datiert, formuliert es so deutlich wie nie, dass es das Thermofenster in dem besagten Mercedes-Benz B-Klasse Modell "als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet". In dem Schreiben begründet das Kraftfahrt-Bundesamt seine modifizierte Haltung in der Sache übrigens mit diversen Urteilen des EuGH zum Thermofenster und Abschalteinrichtungen.

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