Wann haben Oldtimer Hochsaison, wenn nicht jetzt! Die automobilen Schönheiten rollen zu Ausfahrten, Rallyes oder in den Urlaub. Und das oft über die Landesgrenzen. Nicht selten endet die Reise dabei abrupt mit einem Ordnungsgong der ausländischen Polizei. Auf der Autobahn in Italien liegengebliebene Klassiker werden als gefährliches Hindernis eingestuft und abgeschleppt, oder die französischen Behörden stoppen die Reise mit dem 07-Kennzeichen abseits der Oldtimer-Rallye. Dürfen die das? Und worauf sollten die Klassiker-Besitzer im Ausland noch achten? Fragen an den Oldtimerexperten Johannes Hübner.
04-, 06-, 07-, H- oder Saisonkennzeichen – mit welchen Schildern dürfen Oldtimer in welche Länder rollen?
Überall gültig sind normale, H- und Saison-Kennzeichen. Wer mit sogenannten Probekennzeichen (04) fährt, ist in Tschechien, Polen, Italien und der Schweiz gut beraten, Fahrzeugdokumente und Besitznachweise mit sich zu führen. Die Behörden unterstellen hier gern mal eine Handelsabsicht.
Klassiker mit der 07-Nummer – vergeben nur für bestimmte Fahrten. Die werden dank gegenseitiger Abkommen in Österreich und Italien problemlos durchgewunken. Die Schweiz und die Niederlande dulden sie in der Regel.
Obwohl das rote Kennzeichen aufgrund des Wiener Abkommens von 1968 auch in allen anderen Nachbarstaaten akzeptiert werden sollte, kommt es in Frankreich, Belgien und Tschechien abseits von Oldtimer-Veranstaltungen immer wieder mal zu Problemen.
Wer also nach dem Oldtimertreffen oder der -Rallye noch eine Woche Urlaub plant, muss auf der Rückfahrt mit behördlichem Trouble rechnen. Wichtig: Die Veranstaltungseinladung gehört ins Reisegepäck.
Ist es egal, ob die Oldtimer in EU- oder Nicht-EU-Ländern unterwegs sind?
Nein, außerhalb der EU sollte man unbedingt Besitznachweise mitnehmen. Oft werden dort auch nur reguläre Zulassungen und H-Kennzeichen akzeptiert.
Gibt es länderspezifische Sonderregeln für die klassischen Schönheiten?
In der Tat. Einige Länder verweigern beispielsweise den Oldies die Autobahnfahrt. Die Skandinavier könnten wiederum mit ihrer Lichtpflicht 6-Volt-Fahrzeuge in Bedrängnis bringen.
Und haben Oldtimer in Italien oder Frankreich auf der Autobahn eine Panne, gelten sie als gefährliches Hindernis und werden unter Umständen abgeschleppt.
Wer ist eigentlich in der Lage, den betagten Schönheiten Pannenhilfe zu leisten?
Das erledigen Automobilklubs, die in der Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) organisiert sind. Der Hilferuf erfolgt über die deutschen Notrufzentralen.
Wer in Deutschland liegenbleibt, darf auf spezialisierte Pannenhelfer und Vertragswerksstätten großer Automobilklubs wie ADAC und AvD bauen. Die stehen auch den Teilnehmern großer Klassik-Fahrten mit Hilfsfahrzeugen und Technikern zur Seite.
Ersatzteile für Oldtimer sind ebenso speziell wie das Werkzeug. Was gehört an Bord?
Richtig gut ist klassisches Werkzeug: der verstellbare „Engländer“, Ring-/Maulschlüssel der Größen 11 bis 15, 17, 19, 21, 23 und 27, umsteckbar Kreuz- auf Flachschraubendreher, Wasserpumpenzange, Seitenschneider, Spannungsprüfer, Lüsterklemmen, Isolierband, Draht, ein paar Schlauchbinder, Taschenmesser, Uhu und natürlich alles Nötige für den Radwechsel.
Hilfreich sind auch Taschenlampe und -spiegel, Magnet, Pinzette, Feilensatz, eine kleine Eisensäge, Drahtbürste, Putzlappen und ein alter Korken. An Bord gehören Ersatzteile wie Keil- und Treibriemen, Zündkontakte und -kerzen, Ersatzsicherungen und Lampen nicht fehlen.
Welcher Versicherungsschutz sollte sein?
Die Haftpflicht ist ein Muss, Teil- oder Vollkasko die Kür. Empfehlenswert ist zudem ein Schutzbrief. Mit ihm gelingt der Rücktransport im Pannenfall.
In Deutschland dürfen Autos mit H- und rotem Oldtimer-Kennzeichen in Umweltzonen fahren. Sind unsere Nachbarn ähnlich nachsichtig?
Nicht alle. Manche Länder kennen keine H-Kennzeichen und machen für die Klassiker erst recht keine Ausnahmen. London hat zur Stauvermeidung für alle Fahrzeuge die „congestion-zones“ eingerichtet.
Amsterdam und andere holländische Städte sind dabei, Oldtimer zu verbannen, indem sie das Mindestalter auf 40 Jahre heraufgesetzt haben. In Florenz genießen die alten Fahrzeuge dagegen Sonderregelungen. Da hilft nur eins: Die Regeln vorher studieren.
Quelle: ProMotor, Fotos: ZDK, GTÜ, Thomas Frankenstein /E-Mags Media
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