Elektromobilität

E-Kennzeichen für E-Autos

Elektromobilität: E-Kennzeichen für E-Autos
Erstellt am 30. Mai 2016

Die klima- und umweltfreundlichen elektrisch betriebenen Fahrzeuge können künftig ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben "E" erhalten. Für Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette an deren Rückseite.

Die neue Verordnung der Bundesregierung sowie eine Verwaltungsvorschrift schaffen die Voraussetzung, dass das Elektromobilitätsgesetz einheitlich umgesetzt werden kann. Mit dem Gesetz werden Länder, Städte und Kommunen in die Lage versetzt, sofort zu handeln.

Vorrechte für Elektrofahrzeuge

Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen.

Es wurde vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten können. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge können besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren, 
  • Parkgebühren können für E-Autos verringert oder ganz erlassen werden,
  • Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden, ausgenommen werden,
  • elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten die Möglichkeit auf Busspuren zu fahren.

Inkrafttreten der neuen Regeln

Der Bundestag hat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 5. März 2015 beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 27. März 2015 zugestimmt. Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Das gilt auch für die erforderliche Verordnung sowie eine entsprechende Verwaltungsvorschrift.

Das EmoG ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Bis dahin sollten sich elektrisch betriebene Fahrzeuge im Markt etabliert haben. Die Bundesregierung wird das Gesetz begleitend evaluieren.

Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz

Deutschland hält an seinem Ziel fest, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Für den Verkehr strebt die Bundesregierung an, den Endenergieverbrauch um rund 40 Prozent bis 2050 gegenüber 2005 zu verringern. Die Elektromobilität weiterzuentwickeln ist eine der Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr. Elektrofahrzeuge sind energieeffizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Sie verursachen im Vergleich weniger Abgase vor Ort und sind im Stadtbetrieb deutlich leiser.

 

Bei einem Fahrzeug, das nach den Vorschriften seines Herkunftslandes, das nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, aber die Vorteile der Vergünstigungen (Nutzung Busspur, Parkplätze etc.) nutzen will, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist.

 

 

 

 

Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben. Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen:

1. die Zulassungsbescheinigung Teil I,

2. die Übereinstimmungsbescheinigung oder

3. eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

 

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