„Autofahrer fährt jahrelang kostenlos Mercedes“, was geradezu sensationell klingt, ist die süffisante Erfolgsmeldung der Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ , deren Mandant einen Prozess vor dem Berliner Landgericht gegen die Mercedes-Benz Bank gewonnen hat. Laut dieser Mitteilung sei die aktuelle Entscheidung das erste Gerichtsurteil, nach dem ein Autokäufer sein finanziertes Fahrzeug Jahre nach dem Kauf zurückgeben darf und für die Nutzung nicht einmal eine Entschädigung zahlen muss. Au weia, das klingt für die Autobanken gar nicht gut, sollte dieses Beispiel bzw. Urteil Schule machen. Der Kunde hatte den Kredit übrigens wegen Fehler im Vertrag widerrufen.
Mmh, obwohl es für Otto-Normal-Denkende irgendwie schon ein komisch Ding ist, dass man jahrelang einen Wagen gefahren hat und jetzt wegen eines Fehlers im Vertrag offenbar ganz billig aus diesem herauskommen dürfen soll, sieht das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung die Sache ganz klar: Der Vertrag muss rückabgewickelt werden. Der Kläger durfte seinen Mercedes-Wagen jahrelang kostenlos ( das heißt ohne Nutzungsentschädigung/Wertersatz) fahren. Im Urteil heißt es dazu wörtlich: "Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers war nämlich, dass Wertersatz eben nur zu leisten ist, wenn die entsprechenden Belehrungen nach § 357 Abs. 7 BGB erfolgt sind." Ob das ein Einzelfall bleibt? Ob das Urteil vor einer höheren Instanz Bestand hat? Das eine wie das andere ist abzuwarten. Die Mercedes-Benz Bank dürfte freilich anhand dieses Urteils eine Bekanntschaft mit einer weithin bekannte Redewendung gemacht haben - die da nämlich heißt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“
Autor: Mathias Ebeling
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