Handynutzung im Auto

Handy-Nutzung ohne Freisprecheinrichtung nicht immer verboten

Handynutzung im Auto: Handy-Nutzung ohne Freisprecheinrichtung nicht immer verboten
Erstellt am 11. April 2016

Die Nutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung im Auto ist längst nicht in jedem Fall mit Strafe belegt. Möglich macht dies eine automatische Start-Stop-Funktion für den Motor. Denn der § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt das Telefonieren auch ohne Freisprecheinrichtung bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor. Die Initiative „Mobil in Deutschland“ verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 09.09.2014, Az. 1RBS 1/14). Danach ist der Griff zum Handy straffrei, wenn sich der Motor beispielsweise an einer Ampel, Schranke oder dergleichen ausschaltet. Das bedeutet: Die automatische Start-Stop-Funktion ermöglicht das straffreie Telefonieren an der roten Ampel. Ob jeder beim Umspringen der Ampel auf Grün mitten im spannenden Telefonat das Gerät aus der Hand wirft, ist fraglich. Die tägliche Praxis beweist eher das Gegenteil.

Während der Fahrt sind die Sanktionen empfindlich. 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg werden fällig. Und da ziehen eine Reihe anderer Gerichte enge Grenzen. Das Oberlandesgericht Köln ist der Auffassung, dass während der Fahrt und ohne Freisprucheinrichtung, die Nutzung jeglicher Funktionen verboten ist. Das gilt auch für die Zieleingabe bei der Navigation. Die Frage nach dem bloßen Umlagern des Smartphones während der Fahrt, das heißt das Gerät von einem Ort an den anderen zu legen, wird vom selben Gericht als straffrei eingestuft. Kurios allerdings: Wird hierbei auch nur beispielsweise die Uhrzeit vom Display abgelesen, wird aus Straffreiheit eine Ordnungswidrigkeit. Was allerdings schwer zu beweisen ist und daher lebensfremd wirkt.  Bei allen Gerichtsentscheidungen sollte allerdings jedem Autofahrer klar sein, dass die Nutzung eines Handys während der Fahrt und ohne Freisprecheinrichtung nicht nur zu Bußgeldverfahren und Punktsammeln in Flensburg führen kann, sondern auch die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. (Bild: HUK Coburg)

 

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