Der Bundesrat berät am Freitag, den 14.02.2020, über mehrere Änderungsanträge in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei stehen Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit, wozu ein Tempolimit auf Autobahnen zu zählen ist, sowie die Entscheidung über die Anpassung des Bußgeldkataloges und Neuregelungen bei Elektrokleinstfahrzeugen im Mittelpunkt der Beratungen. Dabei werden die Länder auch über die Einführung eines generellen Tempolimit auf Autobahnen von 130 km/h und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften abstimmen. Der Umweltausschuss der Länderkammer befürwortet übrigens die Einführung der Tempolimits. Tendenziell schaut es aber so aus, als würden es im Bundesrat keine Mehrheit dafür geben. Insofern die Länder im Bundesrat mehrheitlich den Änderungen zustimmen solltehn, müsste die Bundesregierung diese Beschlüsse auch umsetzen.
Autor: Mathias Ebeling
1 Kommentar
Dochoe
13. Februar 2020 14:22 (vor über 4 Jahren)
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