Der Abgasskandal könnte in den Besprechungsräumen der Zentrale von Mercedes-Benz wieder ein größeres Thema werden. Eine neue Meldung, wonach das Kraftfahrtbundesamt (KBA) sich zur Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung äußert, lässt die Anwaltskanzleien, die für Mercedes-Kunden gegen den Stern auf Schadenersatz wegen unzulässige Abschalteinrichtung in ihren Fahrzeugen klagen, jubeln.
Um was geht es genau und warum sollten in Stuttgart die Alarmglocken wieder lauter läuten?
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München wurde das KBA mit Beschluss vom 03.08.2021 um eine amtliche Auskunft gebeten. Gegenstand der Klage ist ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC Diesel mit 125 kW und Euro 5-Abgasnorm. Laut dem KBA weist das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung hinsichtlich des Emissionsverhaltens auf. Bereits am 21.06.2019 einen Rückrufbescheid für Fahrzeuge dieses Modells.
Hintergrund des Rückrufs bei einigen Fahrzeugen des Typs Mercedes-Benz GLK ist, dass die Schadstoff- und Abgasstrategie durch ein "geregeltes Kühlmittelthermostat" im Motorwarmlauf als unzulässig eingestuft wurde. Bei der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiviert eine Software-Funktion eine spezielle Temperaturregelung, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Nur dadurch bleiben die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Im realen Fahrbetrieb hingegen - so bestätigt es nun auch das KBA - wird diese Funktion jedoch deaktiviert und der gesetzliche Grenzwert von 180 mg/km deutlich überstiegen. Festgestellt wurde die Softwarefunktion ursprünglich bei Emissionsmessungen an einem Mercedes GLK 220 CDI mit dem OM 651-Dieselmotor und Euro 5-Norm. Inzwischen ist bekannt, dass diese Funktion in etlichen weiteren Mercedes-Modellen verbaut wurde.
Womöglich alles nur kalter Kaffee? Mitnichten: In der Auskunft des KBA sehen die klagenden Kanzleien eine quasi amtliche Bestätigung, dass es sich bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung des Stuttgarter Autoherstellers um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Ein Sieg vor Gericht sei für Kläger nun greifbarer denn je. So heißt es etwa bei einer klagenden Kanzlei wortwörtlich. „Die Tatsache, dass geschädigten Käufern eines Fahrzeugs mit Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, dürfte (...) nahezu unumgänglich sein.“
2 Kommentare
Pano
28. Juni 2022 15:00 (vor über 2 Jahren)
Pano
15. Juni 2022 14:56 (vor über 2 Jahren)
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