Update 14.06.2020: Der Dieselskandal ist für den Daimler noch lange nicht ausgestanden. Daimler hatte im November 2019 auf seiner Infoseite zu laufenden Rückrufen ja bereits angekündigt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) nach dem bekannten GLK-Rückruf weitere Anordnungen für Rückrufe bei anderen Baureihen wegen einer vermeintlich unzulässigen Abschaltvorrichtung erlassen werde. Nun macht der Daimler bekannt, dass ihm tatsächlich ein Ergänzungsbescheid des KBA zugegangen ist. Im Juni 2020 hat das KBA den bekannten GLK-Bescheid nun um weitere spezifische Modellvarianten der A-, B-, C-, E- und S-Klasse mit der Abgasnorm Euro 5 ergänzt. Die Produktion der Fahrzeuge ist spätestens im August 2014 ausgelaufen. In Deutschland betrifft der Ergänzungsbescheid rund 60.000 Fahrzeuge. QWeltweit sind rund 170.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge betroffen. Wie der daimler mitteilt will man wie bisher vollumfänglich mit dem KBA kooperieren und die angeordneten Maßnahmen umsetzen. Der Daimler hält aber die in Frage stehende Funktionalität für zulässig und hat angekündigt Widerspruch gegen die Bescheide Widerspruch einzulegen.
Stand November 2019: Der Abgasskandal ist beim Daimler noch längst nicht ausgestanden. Der Vorwurf des Einsatz einer unzulässigen Abschaltvorrichtung, mit dem sich der Daimler vom KBA konfrontiert sieht, erreicht jetzt vielmehr neue Dimensionen. Wie der Spiegel berichtet, habe Daimler selbst dem Kraftfahrt-Bundesamt zwei weitere möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen gemeldet. Im Gegensatz zu früheren Fällen handelt es sich hierbei um kleinere Motoren, die hauptsächlich in der A- und B-Klasse verbaut worden sind. Die Motoren selbst stammen von Renault, sollen aber laut Renault von Mercedes programmiert und kalibriert worden sein.
Die Untersuchungen der Abschalteinrichtungen durch das KBA laufen noch. Mit einem weiteren Rückruf, der erneut tausende Autos betreffen würde, muss offenbar gerechnet werden. Daimler selbst hatte Stand November auf seiner Informationsseite zu laufenden Rückrufen angekündigt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass das KBA weitere Anordnungen für Rückrufe erlassen werde.
Laut dem Handelsblatt handelt es sich beim betroffenen Motor um den OM 607, der erste Dieselmotor, der aus der Kooperation zwischen Renault und Daimler hervorgegangen war. In Frankreich muss sich Renault ebenfalls Vorwürfen des Abgasbetrugs stellen. Französische Ermittler berichteten dort ebenfalls von einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die in etwa einer Million Renault Diesel Fahrzeugen verbaut worden sein soll. Rechtliche Folgen hatte der Renault Abgasskandal für den Konzern jedoch noch nicht. (Quelle ots)
Autor: Mathias Ebeling
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