Mit dem Auto verreisen

Urlauber sollten auf länderspezifische Regelungen bei Hygiene- und Verkehrsregeln achten

Mit dem Auto verreisen: Urlauber sollten auf länderspezifische Regelungen bei Hygiene- und Verkehrsregeln achten
Erstellt am 25. Juni 2020

Wer im Sommer 2020 in den Urlaub fahren will, sollte sich im Vorfeld über die länderspezifischen Regelungen zur Corona-Epidemie informieren. Zahlreiche Reiseländer wie etwa Italien haben bereits begonnen, Hotels, Restaurants, Sehenswürdigkeiten und Strände für ausländische Besucher zu öffnen und dafür Hygiene-Konzepte aufgesetzt. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Reisenden Tipps worauf man besonders achten sollte.

Auf jeden Fall an den Mundschutz denken

Ganz sicher ist aktuell soviel: Die allermeisten Reisen werden in diesem Sommer mit dem eigenen Auto unternommen werden. Denn auch wegen der immer noch eingeschränkten Möglichkeiten per Flugzeug oder Bahn beliebte Urlaubsziele zu erreichen, ist das Auto als Reisemittel erste Wahl. Die gebotenen Abstandsregeln sind hier am besten einzuhalten und verschaffen Flexibilität auf der Strecke und am Zielort. Wer sich auf den Weg ins Ausland macht, sollte sich im Vorfeld über die im Urlaubsland geltenden Regelungen informieren. Auf den Seiten von Bundesregierung und Auswärtigem Amt finden sich die entsprechenden Informationen. Der AvD rät darüber hinaus dazu, einen ausreichenden Vorrat an Mundschutz mit auf die Reise zu nehmen und auch Desinfektionsmittel im Reisegepäck mitzuführen. Sicher ist sicher.

Andere Länder, andere Vorschriften

Die Vorschriften und Regularien für den Straßenverkehr sind im internationalen Vergleich zwar in vielerlei Hinsicht vereinheitlicht, es bestehen aber dennoch immer noch landestypische Besonderheiten. Die unbekannten Regeln bieten Fallstricke mit zum Teil erheblicher Strafbewehrung. Wer also eine Fahrt ins Ausland plant, ob als Urlaubs- oder Geschäftsreise, ist also gut beraten sich vorab auch über die Eigentümlichkeiten der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen zu informieren.

Halte- und Parkmarkierungen beachten

So gelten in einigen Ländern farbige Markierungen an Rand des Gehsteigs als Kennzeichnung für Bereiche, in denen Halten oder Parken gestattet ist – in anderen weisen sie ein Parkverbot aus. Gelbe Streifen am äußeren Fahrbahnrand oder an den Randsteinen bedeuten ein Parkverbot, etwa in Griechenland, Frankreich, Irland, Luxemburg oder den Niederlanden. Jedes Halten ist durch aufgemalte gelben Doppellinien untersagt, was auch für einen kurzen Stopp gilt, um nach dem Weg zu fragen.

In Italien zeigen weiße Linien freies Parken an, während blaue Linien für gebührenpflichtiges Parken stehen. Und eine gelbe Linie, dass das Parken auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt ist. Österreich erlaubt bei blauen Markierungen das Parken mit Parkscheibe oder gegen Parkgebühr. Einzelne gelbe Linien markieren in der Schweiz Halteverbote, gelbe Kreuze am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot. In Kroatien zeigen ebenfalls Linien am Straßenrand Parkverbote an. In Zagreb gibt es unterschiedliche kostenpflichtige Parkzonen (rot = max. 2 Stunden, gelb = max. 3 Stunden, grün = kein Zeitlimit). Dänemark verbietet Parken innerhalb 10 m (!) vor und hinter einer Kreuzung. In Polen gilt ein solcher Abstand von 10 m vor und hinter Fußgängerüberwegen.

Auch die Vorfahrtsberechtigung wird in einigen Ländern nicht nur durch Schilder angezeigt: In Dänemark bedeuten weiße Dreiecke auf der Fahrbahn im Kreuzungsbereich „Vorfahrt achten“. In Finnland weist ein gelbes Schild mit rotem Rand auf die Vorfahrt des Querverkehrs hin, während in Schweden das gleiche Schild ein Durchfahrtsverbot anzeigt. Vor hohem Unfallrisiko warnt in Portugal und den Niederlanden ein dreieckiges Schild mit rotem Rand und einem auf der Seite liegenden Fahrzeug.

Rauchverbote und Pflicht zu Rückhalteeinrichtungen zum Schutz der Kinder

Viele Länder verbieten mittlerweile das Rauchen im Auto zum Schutz minderjähriger Mitfahrer und von Schwangeren. So etwa in Italien, aber auch Griechenland und Frankreich wollen dadurch Kinder vor Gesundheitsschäden bewahren. Dem Schutz von Kindern dient auch die nahezu europaweit vorgeschriebe Nutzung von Kindersitzen und Rückhaltesystemen für deren Transport. Dabei müssen in Irland, Mazedonien, Slowenien und Ungarn Kinder bis 12 Jahre in den entsprechenden Vorrichtungen immer auf den Rücksitzen transportiert werden. In Frankreich ist das bis zu einem Alter von 10 Jahren zu beachten, während in Luxemburg die Regel gilt, dass bei einer Körpergröße unter 1,50 m bis zum 17. Lebensjahr ein Rückhaltesystem Pflicht ist.

Licht, Mobiltelefone und Reservekanister

Das Benutzen von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist überall in Europa untersagt. Viele europäische Länder haben die Vorschrift abgeschafft, am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Jedoch ist dies in einigen ost- und südosteuropäischen Ländern immer noch vorgeschrieben. In vielen Ländern Osteuropas ist das Mitführen von Ersatzglühlampen obligatorisch. Der AvD weist darauf hin, dass nach internationalen Verkehrsabkommen und Absprachen diese Pflicht nicht für ausländische Besucher und Transitreisende gilt, wobei Autos mit Xenon- oder LED-Scheinwerfern sowieso nicht unter die Vorschrift fallen.

Das Mitführen von Kraftstoffen in Reservekanistern ist auf Fähren nicht erlaubt. Die Balkanländer Rumänien, Bulgarien und Griechenland sowie Luxemburg verbieten das Mitführen von Reservesprit generell. In vielen Ländern sind 10 Liter in einem geeigneten und geprüften Behälter zugelassen, in einigen Staaten sogar 20 Liter. Der AvD empfiehlt, nicht mehr als 10 Liter mit zu führen.

Umweltzonen in europäischen Städten

Worauf sich Autofahrer nicht nur in Corona-Zeiten einstellen müssen, sind Einfahrtsbeschränkungen in viele Städte unserer europäischen Nachbarn. So dürfen in Paris und in andere französische Städte nur Kraftfahrzeuge einfahren, die eine sogenannte CritAir-Plakette tragen. Die CritAir-Plakette ist für 4,21 Euro auf www.france.fr bestellbar und wird auf Wunsch auch an eine Adresse in Deutschland verschickt.

In Brüssel und Antwerpen sind ebenfalls erhebliche Einschränkungen für die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in Kraft. Die notwendigen Registrierungen der Fahrzeuge können auf den Seiten: https://www.lez.brussels/mytax/ und https://lez.antwerpen.be/ erledigt werden.

Italien hat in vielen Stadtzentren so genannte „Zona a traffico limitato“ (ZTL = Umweltzone) eingerichtet und damit ganz oder tagsüber zwischen 8 Uhr und 18 Uhr für den Verkehr gesperrt. Auch für Fahrten zu einem Hotel in der ZTL muss zuvor eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Zugangsbeschränkungen in Mailand zum innerstädtischen Bereich Area C (Umweltzone) sind unter www.comune.milano.it/aree-tematiche/mobilita/area-c einsehbar.

Einige spanische Städte haben die Einfahrt in die Stadtzentren aus Umweltgründen ebenfalls beschränkt. Die Einfahrt in die Stadtzentren von Madrid und Barcelona ist nur mit der spanischen Umweltplakette „Destintivo Ambiental“ erlaubt. Die Registrierung kostet 5 Euro für zwei Jahre und ist für im Ausland zugelassene Fahrzeuge online aktuell nicht möglich. Für Fahrzeuge, die die Kriterien nicht erfüllen, können pro Jahr 10 Tagestickets für jeweils 2 Euro vor Ort gebucht werden: Informationen zur Registrierung und zu den Tagestickets sind hier abrufbar: https://zberegistre.ambmobilitat.cat/en#preRegistre-2 ; https://zberegistre.ambmobilitat.cat/en/AutoritzacionsDiaries

Vignetten und Mautboxen

Viele der genannten Länder erheben Straßenbenutzungsgebühren in Form von Vignetten oder Autobahnmaut. Im Gegensatz zur aufgeklebten Vignette, die überall im jeweiligen Land gilt, wird Maut an Mautstellen erhoben. Um die Abwicklung für die Reisenden zu erleichtern, gibt es mittlerweile elektronische Mautboxen, die einem den Bezahlprozess an der einzelnen Station ersparen. Vignetten und Mautboxen für die verschiedenen europäischen Reiseländer bietet unter anderem auch der AvD in seinem Shop an. (Bild: Pixabay/ FotoArt-Treu)

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