Der bekannte Wohnmobilhersteller Erwin Hymer Group SE, der auch auf Mercedes-Benz Basis Reisemobile fertigt, erhielt Besuch von der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Am 26. Januar 2022 hat sie eine Durchsuchung am Firmensitz des bekannten Wohnmobilherstellers Erwin Hymer Group SE in Bad Waldsee bei Ravensburg durchgeführt. Wie einer Pressemitteilung von HAHN Rechtsanwälten zu entnehmen ist, werde laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Mitarbeiter der Erwin Hymer Group SE wegen des Vorwurfs des Betrugs und der unerlaubten Werbung im Zusammenhang mit Gewichtsangaben beim Verkauf von Wohnmobilen ermittelt. Ein Vertreter von Hymer soll zwischenzeitlich bestätigt haben, dass es bei dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, um Gewichtsabweichungen bei Wohnmobilen geht.
Details zum Verdacht und zu den Ermittlungen sind nicht bekannt. Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte vermutet aber, dass es um die Wohnmobil-Klasse bis 3,5 Tonnen geht. Womöglich sei das Leergewicht von Hymer Reisemobilen zu niedrig angegeben worden. In der Folge würden die Reisemobile für Kunden dadurch attraktiver, weil für WoMos über 3,5 Tonnen ein spezieller Lkw-Führerschein erforderlich wäre. Den aber besitzt nicht jeder Interessent, der mit einem Reisemobil das Weite suchen will. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen kämen, so mutmaßt die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte, für viele potentielle Kunden wegen der nicht vorhandenen Fahrerlaubnis nicht in Betracht. Und noch etwas ist in dieser Sache zu beachten: Ist das Leergewicht zu niedrig angegeben, wie Hymer-Mitarbeitern offenbar vorgeworfen wird, erhöht sich Zuladungskapazität. Eine möglichst hohe Zuladung kann für viele Reisemobilkunden ein Kaufargument sein.
Insofern sich bewahrheiten sollte, dass tatsächlich falsche Gewichtsangaben gemacht hat, kämen laut HAHN Rechtsanwälte für etwaig betroffene Käufer Gewährleistungsansprüche gegen den Händler wegen Sachmangels in Betracht. Möglich soll auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag sein, heißt es. Wie die Anwaltskanzlei weiter mitteilt, könnten Betroffene unter Umständen auch Schadensersatz - gegebenenfalls auch gegen Hymer selbst - geltend machen.
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