Wer einen PKW besitzt und ihn im Freien parken muss, der meidet in der Regel die Bäume. Denn sie lassen allerhand fallen, was dem Auto schaden könnte: Laub, Früchte, Äste und manchmal auch Harz - und im Herbst droht oftmals auch Beulenpest-Import im Form von herabfallenden Kastanien. Wer kommt für solche Schäden auf? Wer sein Auto im Herbst unter einem Kastanienbaum abstellt, muss mit herabfallenden Früchten rechnen – und mit Beulen in der Karosserie. Solche Schäden sind oft nicht versichert, erklärt das Infocenter der R+V Versicherung.
Parkplätze sind ein rares Gut. Trotzdem lohnt sich besonders im Herbst der Blick nach oben: Steht das Auto unter einem Kastanienbaum, kann es von herabfallenden Früchten getroffen werden. Laut Rechtsprechung gilt es als allgemeines Lebensrisiko, wenn das Fahrzeug von den Kastanien beschädigt wird. Das bedeutet, dass weder die Kommunen noch Privatpersonen für die Schäden verantwortlich gemacht werden können. „Auch die eigene Kfz-Teilkasko-Versicherung springt hier nicht ein“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.
Die Vollkasko-Versicherung allerdings trägt die Schäden. Wer sie aber hierfür in Anspruch nehmen will, muss eingedenk seiner individuell vereinbarten Selbstbeteiligung und der Rückstufung seines Schadensfreiheitsrabatts genau rechnen, ob es sich lohnt sie hierfür in Anspruch zu nehmen?
Anders sieht es bei stürmischem Wetter aus: „Wenn ein Sturm ab Windstärke acht die Kastanien herunterfegt, kommt die Teilkasko-Versicherung für die Reparaturkosten auf“, erklärt Richter. „Bei einem Teilkasko-Schaden wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft. Zudem haben viele Versicherte hier eine niedrige oder gar keine Selbstbeteiligung.“
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