Fahrverbot statt Gefängnis oder Bewährungsstrafe: Geht es nach den Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte (OLG), dann müssen verurteilte Einbrecher und andere Rechtsbrecher auch in Freiheit demnächst des Öfteren auf die Fahrt hinterm Steuer eines Kraftfahrzeugs verzichten. Das fordern jedenfalls die 25 Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgericht auf ihrer am 24.05.2017 zu Ende gegangenen Tagung, die heuer in Düsseldorf stattfand. Im Rahmen der alljährlichen Tagung befassten sich Präsidenten der OLG auch mit alternativen Strafformen und befürworteten als Strafe den Führerscheinentzug bei Wohnungseinbruch oder Unterhaltspflichtverletzungen. (Quelle OLG Düsseldorf / Bild: pixabay)
Autor: Mathias Ebeling
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